Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die wir an Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis finden Sie hier zum Ansehen und als PDF.

Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung als PDF öffnen

Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (EU): mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Haben Sie ein Problem mit einem Artikel? Melden Sie sich bitte so bald wie möglich unter info@ma-classic-parts.com und halten Sie einen Kaufnachweis (z. B. Rechnung) bereit. Einzelheiten regeln unsere AGB.